............... ................ 13088 Berlin Amtsgericht Pankow/Weißensee Kissingenstr. 5-6 13189 Berlin ............ ./. ............. / + Tochter ................ B. , den 17.08.2019 hiermit beantrage ich PKH und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung eines Antrages auf einstweilige Anordnung bezüglich der Durchsetzung folgender Anträge : - der Großvater väterlicherseits kann ......... während der Umgangszeit von .......... beim Vater von der Schule abholen und auch weitere Zeiten mit dem Kind entsprechend des Willens des Vaters realisieren. Begründung : ............ ist am 10.8.19 eingeschult worden. Die Mutter macht am 12.08.19 folgende Mitteilung „ ..... Opa kann sie meinetwegen bringen, das abholen ist ihm nicht gestattet! .....“ Auf Grund meiner Tätigkeit ist eine Abholung frühestens 17:00 Uhr abholen. Diese kann durch eventuell notwendige Überstunden auch noch nach hinten verschoben werden oder nicht bis 18:00 Uhr möglich sein. Auch können durch Unfälle, Krankheit oder andere Umstände eine Situation eintreten, dass ............ von einem Dritten abgeholt werden muß. Deshalb hat mein Vater sich angeboten, ............. bei einigen Umgängen nach den Schularbeiten an den Umgangstagen abzuholen. in § 1634 Abs. 2. Satz 1 2. Hs. a.F. heißt es, grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte während des Umgangs das Recht den Umgang des Kindes mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen. Auch nach entspr. Hinweis verändert die Mutter ihre Auffassung nicht. „ 14.08.19, 20:46 - Mutter: ......., du hast das Sorgerecht verloren, das heißt nun mal, dass du nichts mehr entscheiden und bestimmen darfst, ich habe das alleinige Personenrecht von ........... , also kann ich auch darüber entscheiden, wer sie von der Schule abholen darf und wer nicht! Sei nicht die Marionette deines Vaters! Und was soll das mit dem Fahrrad?! Du führst nach wie vor Krieg gegen mich...und dann bietest du mir ein Fahrrad an? Gehört das zu deinem Psycho Spiel? “ Mit solchen Bemerkungen beweist Frau ............ die Bindungsunfähigkeit zum Antragsteller. Eine Versachlichung der Kommunikation ist nicht ohne Beratung zu erreichen. Die Mutter ist zu Beratungen der Eltern nicht bereit, alle bisherigen Darstellungen diesbezüglich von ihr, waren bisher nur hohle Lippenbekenntnisse, denn praktisch wurden alle Beratungen von der Mutter verhindert. Es gibt aus der entscheidenden Sicht des Kindeswohles kein Grund eines Verbots der 2 Abholung von .......... durch den Großvater von der Schule. ........... ist gerne mit dem Opa zusammen. Auch kann die Beschäftigungszeit des Vaters mit ............. erhöht werden, wenn ........... schon zu Hause ist, wenn der Papa kommt. Außerdem ist die schon oben geschilderte Abholungsverhinderung beim Vater bei kurzfristigem Auftreten nur durch Leistungen eines Dritten auszugleichen. Eine Lösung durch Aktivitäten des Vaters bei der Mutter erscheinen nicht möglich, damit ist der Antrag auf einstweilige Anordnung notwendig. Alle Angaben und Aussagen wurden nach besten Wissen und Gewissen getätigt und werden eidesstattlich bestätigt. Um richterliche Hinweise wird gebeten. R. ...........